Online Service, Kundencenter auf Tablet

Unsere Online-Services

Hilfe im Trauerfall – digital & jederzeit

Wir sind nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren, Ihre Trauer­druck­sachen inklusive Empfänger­listen mit uns abstimmen und Ihre persönliche Musik­auswahl für die Trauerfeier zusammen­stellen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus.

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Abmeldungen im Sterbefall

Abmelde-Assistent – Ihr digitaler Formalitätenhelfer

Die wichtigsten Abmeldungen bei den Ämtern nehmen wir natürlich für Sie vor. Sind in den kommenden Monaten weitere Abmeldungen für bisher unbekannte Verträge, Mitgliedschaften oder Nutzerkonten des Verstorbenen notwendig, regeln Sie das schnell und einfach mit dem Abmelde-Assistenten in unserem Kunden-Center!

  • Jederzeit Ab-/Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
  • Auch ohne Passwörter Nutzerkonten in sozialen Netzwerken löschen oder deaktivieren
  • In umfangreicher Datenbank alle Firmen, Organisationen und Institutionen finden
  • Geprüfter Datenschutz in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

 

Gedenkseite – gemeinsam trauern & sich erinnern

Gerne richten wir kostenfrei eine persönliche Gedenkseite für Ihren verstorbenen Angehörigen ein, auf der Sie mit der Trauergemeinschaft sein Leben ehren und sich gegenseitig Trost schenken können. In Ihrem Kunden-Center können Sie dann:

  • Die Privatsphäre-Einstellungen der Gedenkseite verwalten
  • Bilder einsehen, hochladen und auf der Gedenkseite veröffentlichen
  • Das Porträtbild anpassen und einen schönen Text oder Spruch dazuschreiben
  • Verwandte oder Freunde einladen und sich die Organisation teilen

 

Fotobuch zur Erinnerung an Verstorbene

Erinnerungsbuch – gemeinsam das Album eines Lebens erstellen

Die Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ wurde speziell für den Trauerfall entwickelt. Das Programm ermöglicht es Ihnen, mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken an den Verstorbenen zu entwerfen. Öffnen Sie die Fotobuch-Software einfach über die Gedenkseite oder über Ihr Kunden-Center!

  • Zwischen vielen stimmungsvollen Designvorlagen wählen
  • Gedenkseitenbeiträge, Bilder und Texte einfügen
  • Hochwertig gedruckt nach Hause bestellen
  • Link zum Buch an Verwandte und Freunde versenden, die es ergänzen und selbst bestellen können

 

Trauerdruck Service

Trauerdruck-Abstimmung – einfach, schnell & sicher

Beim Trauerdruck sollte alles fehlerfrei und sorgfältig abgestimmt sein. Das geht im Kunden-Center besonders leicht! Hier sehen Sie die Trauerdrucksachen, die wir individuell für Sie entwerfen, mit allen wichtigen Angaben auf einen Klick.

  • Sicherheit und Komfort statt Fehlerteufel und Stress
  • Übersichtliche Dokumentation von Korrekturen und Nachrichten
  • Alle Trauerdruck-Infos wie Format, Erscheinungsdatum, Publikation und spätester Freigabetermin
  • Einfaches Anlegen und Übermitteln der Empfängerlisten für Ihre Trauerbriefe und Danksagungen

 

Trauerfeier-Musik – der Soundtrack eines Lebens

Mit der Musikauswahl für die Trauerfeier lassen sich Gefühle auf besondere Weise ausdrücken und die Persönlichkeit des Verstorbenen kann noch einmal aufleuchten. Nehmen Sie sich also Zeit für die Auswahl und tauschen Sie sich dazu auch mit Verwandten und Freunden aus. In unserer umfangreichen Musik­bibliothek mit 1,5 Millionen Songs können Sie gezielt nach Titeln suchen oder sich von unseren Playlists inspirieren lassen.

  • Wunschtitel in unserer Datenbank finden oder sogar eigene Songs hochladen
  • In thematisch sortierten Playlists stöbern
  • Verwandte oder Freunde einladen und gemeinsam Favoriten zu einem zeitlichen Ablauf zusammenstellen
  • Musikauswahl per Klick als fertig markieren und an uns übermitteln

 

FRAGEN UND ANTWORTEN:
Rund um den Trauerfall

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungsinstitut Wellner Ihnen dabei behilf­lich.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir vom Bestattungsinstitut Wellner nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team Wellner unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Niedersachsen kann die Bestattung frühestens 3 und spätestens 8 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 30 Tagen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.